Kanada urteilt skurril über Pokerverluste

Hierzulande gibt es zahlreiche Spieler, die nicht so richtig wissen, wie sie mit ihren Pokergewinnen umgehen sollen. Das Thema ist noch lange nicht geklärt, wann und wie Pokergelder versteuert werden können oder dürfen und das sorgt natürlich für Frustration bei zahlreichen professionellen und semi-professionellen Spielern.
Vielleicht hilft es da ein bisschen, in diesen Tagen mal einen Blick nach Kanada zu werfen, wo ein junger Anwalt mit einem sehr ähnlichen Problem zu kämpfen hatte und ein skurriles Urteil vom kanadischen Gericht bekam.
Steve Cohen ist der Name des jungen Mannes, der sich nicht besonders erfolgreich als professioneller Pokerspieler versuchte. Der Grund dafür war Frustration, weil ihm seine Kanzlei die Partnerschaft verweigert hatte und so hatte sich der Anwalt kurzerhand zu dem strategischen Kartenspiel umorientiert. Allerdings eben ohne Erfolg: im Jahr 2006 zahlte über 200 tausend Dollar für Tische und Turniere ein, gewann aber nur 78 tausend Dollar. Das macht eine herbe Verlustspanne von 122 tausend Dollar, die der junge Anwalt in seiner Steuererklärung kurzerhand als Verluste angab.
Das Behörden die für solche finanziellen Angelegenheiten zuständig waren wollten damals diese Verluste in der Steuererklärung nicht anerkennen und so ging die ganze Angelegenheit vor Gericht. Dort musste sich Steve Cohen dann erklären, ob denn sein Pokerspiel als Business bewertet werden könne und da der Anwalt täglich sechs bis acht Stunden in das Pokerspiel investierte, schien einiges dafür zu sprechen.
Aber dennoch urteilte das Gericht gegen Steve Cohen und beurteilte seine Pokeraktivitäten aus dem Jahr 2006 als Hobby und nicht ans Business. Ein teures Hobby aber, das ihm 122 tausend Dollar Verluste eingebracht hat. Diese kann der Anwalt nun nicht als Verluste anrechnen lassen. Besonders skurril bei dem Urteil ist aber, dass seine Gewinne hingegen versteuert wurden. Wie die Richter zu diesem skurrilen Urteil kamen, ist leider nicht überliefert.
geschrieben am 06.06.2011 von Tanja Eberhardt
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