Poker als Glücksspiel - Holland macht den großen Schritt

Wenn es um Poker geht, ist die Rechtslage in Holland der deutschen sehr ähnlich gewesen. 1998 wurde in Holland bestimmt, dass das Kartenspiel ein Glücksspiel sei und damit schloss man sich der Meinung von benachbarten Ländern an. Entsprechend dieser Gesetzeslage musste man bisher eine gültige Lizenz besitzen, um ein Pokerturnier zu veranstalten.

Aufgrund dieser Regulierung wurden zwei Veranstalter verurteilt, die 2006 einige Pokerturniere ohne diese Lizenz organisierten. Nun wurde der Prozess vor einem Gericht in Den Haag aufgerollt und es kam zu einem Wegweisenden Urteil für die Pokerszene in Holland.

Der Anwalt Peter Plasman stand zur Verteidigung der Angeklagten zur Verfügung und argumentierte mit einer Formel, die ein Professor Namens Ben van der Genugten - seines Zeichens Statistik und Wahscheinlichkeitsexperte - mit der das Gericht bisher oft gearbeitet hatte, um Spiele in der Gesetzeslage als Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel zu klassifizieren.

Für Poker wurde es bisher nicht angewandt und das wurde von Seiten der Angeklagten kritisiert. Denn entsprechend dieser Formel, die einen Lerneffekt und die damit steigende Gewinnchance berücksichtigt, kann man Poker - zumindest Texas Holdem - als Geschicklichkeitsspiel klassifizieren und es fällt somit auch nicht unter das Lizenzgesetz.

So argumentierte dann auch Plasman für seine Mandanten. Zwar spielt der Faktor Glück - wie bei nahezu alles Spielen - auch beim Poker eine Rolle, aber nur kurzfristig. Auf lange Sicht rücken Fähigkeiten und Strategie des Spielers in den Mittelpunkt und bringen empirisch nachweisbare Gewinnchancen hervor.

Das Gericht wurde überzeugt. Texas Holdem kann nach gesetzlichen Maßstäben nicht als Glücksspiel verstanden werden und die Mandaten Plasmans wurden freigesprochen.

Es ist ein großer Schritt in die richtige Richtung, Poker als das Geschicklichkeitsspiel anzuerkennen, als das es in der Szene schon lange verstanden wird. Allerdings ist das Urteil des holländischen Gerichts noch mir Vorsicht zu genießen. Es bleibt noch abzuwarten, ob diese Rechtssprechung auf Dauer bestand haben wird.

Die Staatsanwaltschaft jedenfalls gab sich skeptisch: "Das Urteil ist sehr ungewöhnlich, da in den angrenzenden Ländern Poker als Glücksspiel angesehen wird. Für uns ist klar, dass Poker ein Glücksspiel ist, aber das Justizministerium muss das Urteil noch gründlich studieren." Sie kündigte bereits an, gegen das Urteil vorzugehen.

geschrieben am 23.07.2010 von Jessica Neumann


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