Muss der Pokerspieler bald die Steuerfahnder fürchten?
Die Süddeutsche Zeitung veröffentliche in ihrer Wochenendausgabe einen Artikel von Harald Freiberger, der so einigen Pokerspielern zu denken geben könnte. Darin wird berichtet, das Finanzamt hätte einige Pokerspieler kontaktiert und Steuerbescheide erhoben, die rückwirkend die Gewinne aus dem Glücksspiel betreffen.
Im Artikel meldet sich ein Spieler unter Pseudonym zu Wort und spricht von dem- wie er es formuliert - existenzbedrohenden Ausmaß, den die Forderung des Amtes annimmt. Sein Geld reiche gar nicht aus, um die erhobenen Steuern zu begleichen. Tatsächlich ist die Rechnung zu simpel, wenn das Finanzamt die Steuern einfach auf den Cashgewinn eines Spielers berechnet. Der Denkfehler ist darin zu finden, dass dies nicht den effektiven Gewinn ausmacht, sondern auch die Ausgaben für die Buy-Ins einberechnet werden müssen.
Soll nun also jeder Spieler, um seinem Finanzamt die Investitionen vorzurechnen, jeden Buy-In quittieren lassen? Was an diesem Punkt schon wahnwitzig wirkt, wird noch absurder, wenn man den spielerischen Alltag von Online-Poker betrachtet. Da bleibt ein Grossteil von Gewinnen im Internet als Investition, die durchaus auch in andere Glücksspiele fließen kann. Eine Steuererklärung eines solchen Spielers wäre wohl absurd.
Allerdings berichtet die Süddeutsche Zeitung auch, dass es noch keine offizielle Bestätigung von den entsprechenden Behörden gäbe. Die Oberfinanzdirektion von Nordrhein-Westfalen äußerte sich wohl so, dass nichts von rückwirkenden Steuerbescheiden für Pokerspieler bekannt sei. In der Oberfinanzdirektion von Frankfurt klang es allerdings etwas anders: "Wir können aufgrund des Steuergeheimnisses keine Aussagen zu professionellen Pokerspielern machen, die ihren Sitz in Hessen haben."
Harald Freiberger erwähnt auch weiterhin, dass die Sprecherin auch eingeräumt habe, dass auf die Gewinne eines Berufsspielers durchaus die Einkommenssteuer gerechnet werden müsse, wenn er seinen Lebensunterhalt durch diese Mittel ? zumindest teilweise - finanziert. Dies würde als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb berechnet.
So einfach scheint es aber auf der rechtlichen Seite auch nicht zu sein. Der Anwalt Robert Kazemi aus Bonn betreut einige der betroffenen Spieler rechtlich und ist optimistisch, dass diese Forderungen keine rechtliche Gültigkeit haben. Das Problem liegt in der Definition von Poker durch den Staat: "Er definiert Pokern einerseits als Glücksspiel, um sich die Monopolgewinne im Casino zu sichern, andererseits will er Steuern abschöpfen und es als Geschicklichkeitsspiel einstufen." Zitiert der Artikel den Anwalt.
Ohne eindeutige Paragraphen in denen das Pokerspiel als Geschicklichkeitsspiel oder Glücksspiel definiert wird, können die Pokergewinne nicht besteuert werden. "Der Staat steckt in der Zwickmühle" sagt Kazemi und das rettet wohl zunächst die betroffenen Spieler. Ob der Berufsspieler sich jedoch in Zukunft das spielen leisten kann, bleibt abzuwarten.
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